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Guthabensanforderung

INFORMATION ZUR GUTHABENSANFORDERUNG

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!

Nicht nur die Kosten für Postbaranweisungen sondern vor allem die steigende Nachfrage unserer Kunden, trotz Erlagscheinzahlung (Barzahlung, Telebanking etc.) ein etwaiges Guthaben bei der Jahresabrechnung auf ein Konto überwiesen zu bekommen, haben uns veranlasst, ab Jänner 2009 bestehende Guthaben kostenfrei nur mehr auf ein Konto zu überweisen.

Für diejenigen die ihr Guthaben nach wie vor gerne per Post ausbezahlt bekommen möchten, besteht auch weiterhin diese Möglichkeit. Allerdings müssen wir Sie leider zukünftig mit der Servicegebühr, welche uns die Post derzeit verrechnet, belasten. Die Weiterverrechnung erfolgt mit der Überweisung des Guthabens und verringert dieses um diese Gebühr, derzeit Euro 5,00.

Sie können natürlich auch die Gelegenheit nützen, Ihre Zahlungen zukünftig bequem mittels Einzugsermächtigung abzuwickeln. Auch dabei wird ein Guthaben umgehend auf Ihr Konto
überwiesen. Wenn Sie sich hierfür entscheiden und damit den jährlichen Bonus in der Höhe von Euro 2,50 in Anspruch nehmen möchten, dann klicken Sie auf die unten stehende Einzugs-ermächtigung, die Sie am Bildschirm ausfüllen können. Ausdrucken, unterschreiben und uns per Post an die GRAZ AG WASSER, Körösistrasse 29, 8010 Graz, oder per Fax unter 0316-887-1309 retournieren. Natürlich können Sie uns die unterschriebene Einzugsermächtigung auch per Email an die Adresse wasser@grazag.at zukommen lassen. 

 Einzugsermächtigung

 

 

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