Sicher durch den Winter

FROSTSCHUTZ FÜR DIE WASSERLEITUNG
Rechtzeitiger Schutz gefährdeter Leitungen und des Wasserzählers vor Frosteinwirkung kann viel Ärger ersparen!
Aufgrund von fehlenden oder mangelnden Frostschutzmaßnahmen frieren jedes Jahr zahlreiche Wasserleitungen ein und können beträchtliche Schäden verursachen. Durch gefrorenes Wasser entstehen möglicherweise Risse in der Rohrleitung. Taut das Wasser dann wieder auf, sind nicht selten überschwemmte Räume die Folge. Meistens sind solche Unannehmlichkeiten auch noch mit erheblichen Kosten verbunden…
Hier ein paar Tipps, wie Sie sich davor schützen können:
- Wasserleitungen die Sie im Winter nicht brauchen, z.B. Gartenleitungen sollten abgesperrt und vollständig entleert werden. Lassen Sie das Entleerungsventil geöffnet.
- Prüfen Sie die Absperrvorrichtungen der Verbrauchsanlage auf Beweglichkeit und dichten Abschluss.
- Dichten Sie die Türen und Fenster ab.
- Ersetzen Sie zerbrochene Scheiben.
- Für zusätzlichen Schutz sorgen Sie, wenn Sie besonders gefährdete Leitungsteile wie Wasserzähleranlagen, Ventile, Kellerleitungen in wärmedämmendes Material einpacken.
- Schützen Sie Leitungsanlagen in besonders frostgefährdeten Räumen durch Beheizung.
- Bei längerer Abwesenheit oder Heizungsausfall sperren und entleeren Sie die Wasserleitung.
- Befindet sich Ihr Wasserzählerschacht im Freien, so sichern sie diesen mit Dämmstoffen gegen Frost. Allerdings sollen die Absperrhähne und der Zähler möglichst zugänglich bleiben. Daher empfiehlt sich eine herausnehmbare (mit Dämmmaterial versehene) Platte als Abdeckung.
- Halten Sie den Zugang zur Wasserzähleranlage und den Absperrvorrichtungen stets frei. Verständigen Sie bei Schäden an den Anschlussleitungen und der Wasserzähleranlage sofort die GRAZ AG WASSER, T: +43 316 887-288 oder 375, erreichbar täglich von 0:00 24:00 Uhr.
- Für die Behebung von Schäden an der Verbrauchsanlage (nach dem Wasserzähler) beauftragen Sie ein befugtes Installationsunternehmen. Einige Unternehmen unterhalten auch einen Notdienst über 24 Stunden.
ACHTUNG!
Muss ein Wasserzähler aufgrund von Frostschäden getauscht werden, entstehen Kosten, die vermeidbar sind!
Infoblatt Frostschutz
Zurück
Seitenanfang